Die Schonzeit ist abgelaufen!

Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung seit 1. Januar 2016

Seit dem 1. Januar 2016 sind Kommunen nicht mehr per se von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Mit der Neuregelung verbunden sind terminlich eng gesetzte Antragsregelungen für die Nutzung von Übergangsfristen. Jede Kommune muss bis spätestens 31. Dezember 2016 entscheiden, ob sie den bisherigen Status übergangsweise beibehalten will. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, dieser Frage widmete sich ein spezielles Informationsforum des Thüringische Kommunalhilfe Bildungswerk e. V. vergangenen Donnerstag in Erfurt. Von kompetenter fachlicher Stelle konnten die beiden Referenten Bianca Engel und Christian Franke vom Erfurter Büro der invra Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (invra) die 25 anwesenden Seminarteilnehmer aus verschiedenen Kommunen Thüringens über die wesentlichen Änderungen, Vorteile und Risiken dieser steuerrechtlichen Veränderungen aufklären.Von welchen Veränderungen ist die Rede? Bisher galten die meisten Kommunen nicht als umsatzsteuerlicher Unternehmer, solange sie hoheitliche (z. B. in der Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung, Wasserbeschaffung) oder vermögensverwaltende (z. B. Gebäudewirtschaft), aber nicht wirtschaftliche (z.B. Parkraumbewirtschaftung) Tätigkeiten erbracht haben. Damit waren auch die Erlöse aus zum Beispiel Bauhofleistungen, der gemeinsamen EDV-Nutzung oder anderer Hilfsgeschäfte sowie hoheitliche Beistandsleistungen (z. B. Winterdienst) nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Mit der Neuregelung ab 1. Januar sei aber entscheidend geworden, ob die Tätigkeit der Kommune zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen mit privaten Unternehmern führe. Wie die Referenten ausführten, drohe damit auf der einen Seite eine „Verteuerung“ von bisher umsatzsteuerbefreiten Leistungen um den gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 v. H. Auf der anderen Seite bestehe aber auch die Möglichkeit, so die Referenten, dass eine Kommune verstärkt den Vorsteuerabzug geltend machen und sich Finanzierungsvorteile sichern könne.

Wie nun jede einzelne Kommune Thüringens damit umzugehen habe, dies fanden zumindest diejenigen Vertreter der Kommunen heraus, die an der gestrigen Veranstaltung des Bildungswerkes teilgenommen hatten.